Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht vertreten wir sowohl Bürger als auch Verwaltungen. Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum des Verwaltungsrechts, wobei Schwerpunkte im Abgabenrecht, im Beamtenrecht, im öffentlichen Baurecht sowie im Wasser- und Wasserverbandsrecht liegen. Wir sind außerdem tätig im Staatshaftungsrecht, im Kommunalrecht, im Datenschutzrecht, im Straßenrecht, usw.
Wir beraten im Vorfeld vor der Beantragung von Genehmigungen oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sowie sonstigen Planungsverfahren. Weiter entwerfen wir Satzungen oder überprüfen deren Rechtmäßigkeit ebenso wie wir öffentlich-rechtliche Verträge überprüfen oder entwerfen. Selbstverständlich vertreten wir Sie im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren sowie in sämtlichen Instanzen eines verwaltungsgerichtlichen Prozesses.
Gern unterstützen wir auch Sie.
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